Gewährleistung, Garantie & Reparatur

Gewährleistung, Garantie & Reparatur

- 1. Gewährleistung
- 2. HEKA-Garantie: 2 Jahre
- 3. Reparaturen nach Ablauf der Garantie

1. Gewährleistung

1.1 Ihre gesetzlichen Rechte bei Mängeln

Beim Kauf unserer Produkte stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Sollten Sie einen Mangel an einem von uns gekauften Artikel feststellen, können Sie sich an unseren Kundenservice wenden.

Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihrer Bestellnummer und einer kurzen Beschreibung des Mangels. Wir prüfen Ihr Anliegen schnellstmöglich und informieren Sie über die weiteren Schritte.

1.2 Reparatur oder Ersatzlieferung

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung haben Sie Anspruch auf Nacherfüllung. Je nach Einzelfall kann diese durch eine Reparatur oder eine Ersatzlieferung erfolgen.

Wir stimmen die passende Lösung mit Ihnen ab und berücksichtigen dabei die gesetzlichen Vorgaben.

1.3 Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach Reparatur

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist nach einer Reparatur erfüllt sind, informieren wir Sie hierüber im Rahmen der Reklamationsabwicklung.

1.4 So melden Sie einen Mangel

Bitte wenden Sie sich bei einer Reklamation telefonisch (05244 1718) oder per E-Mail (info@heka-brutgeraete.de) an uns.

Halten Sie möglichst folgende Informationen bereit:

  • Rechnungsnummer
  • Artikelbezeichnung
  • Beschreibung des Mangels
  • gegebenenfalls Fotos des Defekts

Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden gemeinsam eine passende Lösung.

2. HEKA-Garantie: 2 Jahre

Neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten bieten wir für HEKA-Brutgeräte, HEKA-Aufzuchtboxen, HEKA-Wärmeplatten und HEKA-Tränkenwärmer eine freiwillige 2-jährige Garantie.

Während dieses Zeitraums behandeln wir berechtigte Reklamationen unabhängig von den gesetzlichen Beweislastregelungen kundenfreundlich und prüfen Mängel im Rahmen unserer Garantiebedingungen. Das heißt: auch im zweiten Jahr nach dem Kauf behandeln wir Reklamationen nach denselben kundenfreundlichen Maßstäben wie im ersten Jahr.

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

2.1 Garantiebedingungen der HEKA-Garantie

Die HEKA-Garantie ist eine freiwillige Leistung der HEKA-Brutgeräte GmbH und gilt zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Die gesetzlichen Rechte des Käufers, insbesondere die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können unentgeltlich geltend gemacht werden.

Garantiegeber
HEKA-Brutgeräte GmbH
Langer Schemm 290A
33397 Rietberg

Garantiedauer
Die Garantie gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Rechnungsdatum.

Räumlicher Geltungsbereich
Die Garantie gilt für Produkte, die von der HEKA-Brutgeräte GmbH direkt an Kunden innerhalb der Europäischen Union verkauft wurden.

Garantieberechtigte Produkte
Die Garantie gilt für HEKA-Brutgeräte, HEKA-Aufzuchtboxen, HEKA-Wärmeplatten und HEKA-Tränkenwärmer, sofern diese direkt von der HEKA-Brutgeräte GmbH erworben wurden.

Garantieumfang
Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die bei normalem bestimmungsgemäßem Gebrauch innerhalb der Garantiedauer auftreten.

Im Garantiefall entscheidet die HEKA-Brutgeräte GmbH nach eigener Wahl über Reparatur, Ersatzlieferung oder eine andere angemessene Form der Mängelbeseitigung. Die Garantie begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Art der Abwicklung.

Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Bedienungsfehler,
  • Schäden durch nicht ordnungsgemäße Reinigung, Pflege oder Außerbetriebnahme des Geräts nach der Nutzung (insbesondere bei Brutgeräten; siehe Bedienungsanleitung, Abschnitt „Wartung und Pflege“).
  • Schäden durch eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen,
  • Verschleiß sowie Verbrauchs- und Verschleißteile,
  • Schäden durch äußere Einwirkungen (z. B. Feuer, Wasser, Überspannung oder Transportschäden nach Übergabe).

Geltendmachung der Garantie
Zur Inanspruchnahme der Garantie kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice und halten Sie die Rechnung oder einen anderen Kaufnachweis bereit.

Unser Garantieversprechen
Im Rahmen unserer freiwilligen HEKA-Garantie behandeln wir berechtigte Reklamationen während der gesamten Garantiedauer nach denselben kundenfreundlichen Maßstäben. Insbesondere machen wir innerhalb der 2-jährigen Garantiedauer keine Unterschiede aufgrund der gesetzlichen Beweislastregelungen.

3. Reparaturen nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung und HEKA-Garantie

Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung bieten wir für HEKA-Brutgeräte und HEKA-Aufzuchtboxen langfristige Reparaturmöglichkeiten an. Unsere Geräte sind seit jeher so konstruiert, dass eine Reparatur und der Austausch einzelner Komponenten möglich sind.

Die Reparatur unserer HEKA-Brutgeräte und HEKA-Aufzuchtboxen ist i.d.R. auch weit nach Ablauf der gesetzlichen Pflicht möglich und auch rentabel. Wir produzieren unsere HEKA-Brutgeräte seit 1986 und nahezu alle Brutgeräte sind immer noch in Betrieb. Aktuell können wir noch alle seit 1986 produzierten HEKA-Brutgeräte reparieren und haben auch in der Zukunft vor, dies so beizubehalten. Rechtlich zusichern können wir eine Ersatzteilversorgung für 10 Jahre.

Ebenso ist es fast immer möglich, dass wir ein Ersatzteil liefern und Sie die Reparatur durch einen Elektriker vornehmen lassen. Unsere HEKA-Brutgeräte sind seit eh und je darauf ausgelegt und so gebaut, dass Reparaturen möglichst einfach möglich sind.

Die Reparaturkosten liegen häufig im Bereich von 100-200€ - hängen aber natürlich von der Art und Anzahl nötiger Reparaturen ab. Da unsere HEKA-Brutgeräte einen extrem hohen Werterhalt haben (die Züchter kennen die Lebensdauer; selbst 20-30 Jahre alte HEKA-Brutgeräte werden noch mit ca. halbem aktuellen Neupreis gehandelt), passiert es aber fast nie, dass sich eine Reparatur nicht lohnt. 

Falls eine Reparatur nötig/gewünscht ist, nehmen Sie bitte telefonisch (05244 1718) oder per E-Mail (info@heka-brutgeraete.de) Kontakt mit uns auf. Wir müssen dabei ermitteln können, um welche Geräteserie es sich dabei handelt - wenn Sie uns eine Email senden, ist dazu ein Foto des Geräts hilfreich. Wenn Sie uns telefonisch kontaktieren und den genauen Gerätetyp bzw. die Geräteserie nicht wissen, ist das wichtigste Kriterium zur Ermittlung des Reparaturaufwands, welche Steuerung verbaut ist. 

Die Reparatur muss in unserem Hause erfolgen. Dazu können Sie das Brutgerät frachtgemäß auf Palette zu uns einsenden oder durch unsere Spedition abholen lassen (Verpackungshinweise geben wir im Rahmen der Reparatur-Besprechung) - oder wir können einen Termin für die Reparatur in unserem Hause machen. I.d.R. ist die Reparatur dann innerhalb von ca. 2 Stunden erledigt und Sie können das Brutgerät danach sofort wieder mitnehmen.

Die Reparatur von Fremdgeräten ist nur bedingt möglich. Wenn wir Reparaturen vornehmen, muss das Brutgerät nach der Reparatur den aktuell gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen. Bei allen HEKA-Brutgeräten (selbst den ältesten) kein Problem - bei Fremdgeräten wäre erfahrungsgemäß oftmals eine komplett neue Installation und Verkabelung nötig.

Fragen oder Anregungen?
Kontaktiere uns!

Tel: 05244 1718

Beratung und Bestellung per Telefon:
Mo. - Fr. 8.00 bis 18.00 Uhr
(01.06.-31.09. bis 16.00 Uhr)
Samstag 8.00 - 12.00 Uhr

info@heka-brutgeraete.de